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Kundeninformation über die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung

Kundeninformation Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung (PDF)

Wichtige Information für unsere gewerblichen Kunden über die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Sehr geehrte Kunden,

soweit es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, sind Sie gemäß der GewAbfV verpflichtet, die auf Ihren Baustellen anfallenden Abfälle getrennt zu sammeln, zu transportieren und einer geeigneten Anlage dem Recycling zuzuführen.

Als Recyclingbetrieb, der nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, garantiert Ihnen das Erdenwerk Mannheim die ordnungsgemäße Verwertung der von Ihnen angelieferten Abfälle.

Um sowohl Ihre als auch unsere Pflichten einzuhalten haben wir bereits seit Jahren Abfallboxen eingerichtet, in denen Sie Ihre gesammelten Gewerbeabfälle getrennt nach Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Metall, Holz der Kategorie A1 bis A4, Leichtbaustoffe, Bauschutt, Flachglas, Dämmstoffabfälle und Mineralfaserabfälle abladen können. Aushub, Grünschnitt, sowie Grobholz ist an den vorgegebenen Haufwerken abzuladen.

Weiterhin bestätigen wir ihnen, dass wir aus dem angelieferten Bauschutt kornabgestufte Recyclingsbaustoffe herstellen.

Falls Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der,
Erdenwerk Mannheim GmbH

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